Mietpreisbremse in Nürnberg
Nürnberg ist als angespannter Wohnungsmarkt eingestuft. Die Mietpreisbremse gilt: Bei Neuvermietung darf die Kaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete aus dem Mietenspiegel um nicht mehr als 10 Prozent übersteigen. Ausnahmen gelten bei Neubauten (Erstbezug nach Oktober 2014) und umfassend modernisierten Wohnungen.